Seitenbereiche

Lohnersatzleistungen für Kinderbetreuung

https://www.hauckundpartner-steuer.de/news_mandanten/

Lohnersatz bei Kita-Schließung

Viele Kitas und Schulen bleiben aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen. Das Bundeskabinett hat daher kürzlich beschlossen, betroffenen Eltern Entschädigungszahlungen für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen zu gewähren. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.

Voraussetzungen

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre (das 12. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ferner müssen den Eltern andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar sein. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal € 2.016,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Blieskastel bieten wir neben der klassischen Steuerberatung Unterstützung in Sachen Jahresabschluss, Buchhaltung Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer. Sie haben Fragen zu dem Thema? Vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch!

Hauck & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.