Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).
Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Blieskastel bieten wir neben der klassischen Steuerberatung Unterstützung in Sachen Jahresabschluss, Buchhaltung Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer. Sie haben Fragen zu dem Thema? Vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch!