Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen.
Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Blieskastel bieten wir neben der klassischen Steuerberatung Unterstützung in Sachen Jahresabschluss, Buchhaltung Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer. Sie haben Fragen zu dem Thema? Vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch!