Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Über uns
Als Steuerberater mit Sitz in Blieskastel bieten wir neben der klassischen Steuerberatung Unterstützung in Sachen Jahresabschluss, Buchhaltung Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer. Sie haben Fragen zu dem Thema? Vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch!